Mieter werben Mieter
Wird durch Ihre Empfehlung ein neuer Mietvertrag für eine Wohnung der
GENOS abgeschlossen, erhalten Sie als Dankeschön einen Bonus, dieser wird Ihnen auf Ihrem Mietkonto gutgeschrieben. Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich eine Prämie! *
* Abhängig von der Wohnungsgröße des neu abgeschlossenen Mietvertrages.
- 1-Raum-Wohnung: 50 € Bonus einmalig als Guthaben für Kaltmiete der Wohnung des Werbers
- 2-Raum-Wohnung: 75 € Bonus einmalig als Guthaben für Kaltmiete der Wohnung des Werbers
- 3-Raum-Wohnung: 100 € Bonus einmalig als Guthaben für Kaltmiete der Wohnung des Werbers
- ab 4-Raum-Wohnung: 150 € Bonus einmalig als Guthaben für Kaltmiete der Wohnung des Werbers
Ihre Voraussetzung zur Teilnahme:
- Werbung durch bestehende Mieter: Jeder bestehende Mieter der GENOS mit einem gültigen, laufenden Dauernutzungsvertrag kann einen neuen Mieter werben. Der neue Mieter muss einen Dauernutzungsvertrag mit der GENOS abschließen.
- Neuer Interessent und Vermerk des Werbers auf Wohnungsgesuch: Bei dem geworbenen Mieter muss es sich um einen neuen Wohnungsinteressenten für die GENOS handeln, der bei der GENOS noch nicht als Wohnungsinteressent gelistet ist oder der werbende GENOS-Mieter muss bereits auf dem Wohnungsgesuch im Punkt „Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?“ namentlich benannt sein.
- Kein eigenes Mietverhältnis in den letzten 3 Jahren: Für den neu geworbenen Mieter bestand in den letzten 3 Jahren kein eigenes Mietverhältnis/Dauernutzungsvertrag mit der GENOS.
- Einmaliger Bonus: Der Bonus wird einmalig als Guthaben auf die Kaltmiete des werbenden Mieters gutgeschrieben und mit der nächsten Mietzahlung verrechnet, nachdem es zu einem erfolgreichen Abschluss eines Dauernutzungsvertrages mit dem neuen Mieter gekommen ist. Eine Auszahlung des Bonus ist nicht möglich. Bestehen bei der werbenden Person Mietrückstände, werden diese zunächst mit der Prämie verrechnet.
- Begrenzung der Anzahl: Jeder Mieter kann einmal pro Kalenderjahr einen neuen Mieter werben.
- Kein Rechtsanspruch: Für die Auszahlung des Bonus besteht kein Rechtsanspruch. Diese Prämienaktion gilt nur für Wohnungsvermietungen. Alle anderen Vermietungen für Einstellboxen, Stellplätze u.a. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu ändern. Die Aktion „Mieter werben Mieter“ gilt so lange, wie sie auf der Homepage der GENOS öffentlich einsehbar ist. Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden. Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtigt.