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Vertreterversammlung
Oberstes Entscheidungsgremium
Aufsichtsrat
Vorsitzender: Dieter Müller
Technischer Vorstand
Simone Oehme
Kaufmännischer Vorstand
André Donath
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die GENOS hat derzeit 58 Genossenschaftsvertreter. Für je 90 Mitglieder wird ein Vertreter gewählt. Unsere Vertreter wurden im Jahr 2017 gemäß der Satzung für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Wählbar ist jede natürlich Person, welche geschäftsfähig und Mitglied der GENOS ist. Die Vertreter treffen sich mindestens einmal jährlich zur Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Genossenschaft. Die Vertreter wählen den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
Der Aufsichtsrat der GENOS besteht aus 5 Mitgliedern. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied derGENOS sein. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für eine Amtszeit von 3 Jahren von der Vertreterversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht und fördert den Vorstand bei der Geschäftsführung.
Vorsitzender des Aufsichtsrates der GENOS: Herr Dieter Müller (Bild oben: 1. v. r.), stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates: Herr Dietmar Mühlberg (Bild oben: 2. v. r.), Schriftführer des Aufsichtsrates: Herr Karl-Heinz Neumann (Bild oben: Mitte), Mitglied des Aufsichtsrates: Herr Heinz Koch (Bild oben: 2. v. l.), Mitglied des Aufsichtsrates: Herr Klaus-Peter Müller (Bild oben: 1. v. l.).
Der Vorstand der GENOS besteht aus zwei natürlichen Personen, welche Mitglied der GENOS sind. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung im Rahmen von Gesetz und Satzung. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht.